Monat: Oktober 2025

  • Der 7. Oktober als Feier Voreingenommener?

    Das am 7. Oktober 2023 in Israel angerichtete Massaker ist auch für mein Empfinden schrecklich und durch nichts zu entschuldigen, unabhängig davon, wie viele Menschen damals durch Hamas-Kämpfer oder in Befolgung der israelischen Hannibal-Direktive ermodet worden sind.
    Ebenso schrecklich ist für meine Empfinden, dass zwei Jahre danach der Tag von einigen wie eine Feier der Rechthabenden begangen wird. Ein paar Beispiele auf Facebook, zu denen ich mich geäussert habe.

    «Der 7. Oktober markiert den schwersten Anschlag auf Israel und das grösste Pogrom an Jüdinnen und Juden seit der Shoah. 1.200 Menschen wurden bei dem entsetzlichen Angriff der Terrororganisation Hamas ermordet, 250 Menschen – darunter auch Kinder – wurden als Geiseln genommen.»
    Andreas Babler, Chef der SPÖ und österreichischer Vizekanzler

    Acht Jahrzehnte Terror, Unterdrückung, Vertreibung und, wenn das alles nichts nützt, Vernichtung – wie naiv oder ideologisch verblendet kann man sein, am 7. Oktober nur an die eine Seite zu denken, an die des Unterdrückers? Wenn man den Opfern im Gedenken gerecht werden kann, dann nur, wenn man alle Opfer beklagt.

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  • Rechte regieren rückwärts

    Noch deutlicher als an ihren Worten erkennt man rechtspopulistisch dominierte Regierungen an ihren Taten. Zum Beispiel am Abbau der Gewaltenteilung: Gängelung von Gerichten und Staatsanwaltschaften (zum Beispiel Ungarn, Türkei, USA und bis vor kurzem Polen) und Umgehung der Parlamente durch Regieren mit Verordnungen und Erlassen (zum Beispiel in Italien seit der Ära Berlusconi, neu auch die Schweiz seit der Ära Rösti). 

    Ebenfalls ein Zeichen respektlosen Durchregierens ist die Verletzung der rechtsstaatlichen Regel, wonach neue Vorschriften nicht rückwirkend angewendet werden dürfen. Zwei Beispiele:

    1. Abschaffung der lebenslangen Witwenrente in der Schweiz

    Bis jetzt kennt die Schweiz eine vergleichsweise grosszügige Regelung für die Fortsetzung von Renten zugunsten der hinterbliebenen Ehefrauen. Damit wurde dem bürgerlichen Familienmodell Rechnung getragen, nach dem die Frau dem Ehemann den Rücken frei hält, sich also zuhause um alles kümmert. Darum haben Witwen, auch kinderlose oder geschiedene, bisher einen lebenslangen Anspruch auf 80 Prozent der AHV-Rente ihres verstorbenen Ehemanns. 

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