Schlagwort: Witwenrente

  • Rechte regieren rückwärts

    Noch deutlicher als an ihren Worten erkennt man rechtspopulistisch dominierte Regierungen an ihren Taten. Zum Beispiel am Abbau der Gewaltenteilung: Gängelung von Gerichten und Staatsanwaltschaften (zum Beispiel Ungarn, Türkei, USA und bis vor kurzem Polen) und Umgehung der Parlamente durch Regieren mit Verordnungen und Erlassen (zum Beispiel in Italien seit der Ära Berlusconi, neu auch die Schweiz seit der Ära Rösti). 

    Ebenfalls ein Zeichen respektlosen Durchregierens ist die Verletzung der rechtsstaatlichen Regel, wonach neue Vorschriften nicht rückwirkend angewendet werden dürfen. Zwei Beispiele:

    1. Abschaffung der lebenslangen Witwenrente in der Schweiz

    Bis jetzt kennt die Schweiz eine vergleichsweise grosszügige Regelung für die Fortsetzung von Renten zugunsten der hinterbliebenen Ehefrauen. Damit wurde dem bürgerlichen Familienmodell Rechnung getragen, nach dem die Frau dem Ehemann den Rücken frei hält, sich also zuhause um alles kümmert. Darum haben Witwen, auch kinderlose oder geschiedene, bisher einen lebenslangen Anspruch auf 80 Prozent der AHV-Rente ihres verstorbenen Ehemanns. 

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